Rechtskenntnisse sind die Grundvoraussetzung
der anwaltlichen Tätigkeit. Erst die Erfahrung bei
ihrer Anwendung zeigt, ob der Anwalt sein
Handwerkszeug virtuos beherrscht.
Erfahrungen sind gelebte, begleitete
und manchmal
mit durchlittene Streitigkeiten des
Mandanten. Sie befähigen den Anwalt dazu,
Mandanten rundum vor drohenden Risiken zu
schützen und ihn durch die Wechselfälle seiner
Auseinandersetzung zu begleiten.
Die Tätigkeit als Mediator mit der ergänzenden
Ausbildung zum Collaborative Lawyer, vielfältig
überprüft durch Supervisionen und Covisionen,
ermöglicht eine umfassende Streitbeilegung
auf
allen Ebenen, weit über die reine
Rechtsklärung hinaus.
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